AGB

I. Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten.

II. Angebot – Angebotsunterlagen

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Wir verhalten uns in gleicher Weise bei vom Besteller zugänglich gemachten Unterlagen.

III. Umfang der Lieferung

Unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt abschließend den Lieferumfang. Geben wir ein verbindliches Angebot mit Bindungsfrist ab, bestimmt das Angebot bei fristgemäßer Annahme den Umfang. Mündliche Nebenabreden sind unverbindlich.

IV. Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung / dem verbindlichen Angebot nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, einschließlich Verladung, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Aufrechnung und Zurückhaltung wegen bestrittener Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

V. Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
  2. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware verladen oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  3. Die Frist verlängert sich um die Tage, während der in Folge von Arbeitskämpfen, Eintritt unvorhergesehener Hindernisse oder höherer Gewalt nicht produziert werden kann.
  4. Geraten wird in Verzug, muss die Nachfrist die Hälfte der Lieferfrist betragen. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn unser Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt. Diese Begrenzungen gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
  5. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Wir pauschalieren diesen Schaden auf 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat, höchstens insgesamt 5%.

VI. Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht mit der Absendung oder Meldung der Versandbereitschaft über, im Falle des Annahmeverzuges zu diesem Zeitpunkt.
  2. Auf Wunsch des Bestellers versichern wir die Ware auf seine Kosten.
  3. Teillieferungen sind zulässig.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an unseren Lieferungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Verzug können wir die Lieferung zurücknehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Pfänden wir in den Gegenstand, liegt jetzt ein Rücktritt vor.
  2. Der Besteller ist zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Arbeitnehmer erwachsen unabhängig von einer etwaigen Weiterverarbeitung. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller ermächtigt; bei Zahlungsverzug und Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen ziehen wir selbst ein und sind selbst berechtigt Abschriften und Rechnungen über den Weiterverkauf zu verlangen. In diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, seinen Abnehmern die Abtretung an uns anzuzeigen.
  3. Die Verarbeitung unserer Lieferung durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Lieferung mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Lieferung zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
  4. Wird die Kaufsache mit anderen fremden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Lieferung zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist dabei die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, überträgt der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum und verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  5. Uns zustehende Sicherheiten geben wir auf Verlangen insoweit nach unserer Wahl frei, als der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

VIII. Mängelgewährleistung

  1. Bei einem von uns zu vertretenden Mangel sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
  2. Misslingt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
  3. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden, auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Sie ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handhabung geltend gemacht werden.

IX. Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorstehenden Regelungen vorgesehen, ist –ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs- ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
  3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Unser Geschäftssitz wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
  2. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Lauer Lagertechnik GmbH
D-58256 Ennepetal

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